Das heute vorgestellte Finanzleitbild 2022 des Kantons Luzern nimmt verschiedene Forderungen auf, welche die FDP.Die Liberalen in den letzten Jahren gestellt oder unterstützt hat. Gewisse Forderungen wurden auch mit eigenen Vorstössen eingebracht (Postulat P 280 von Franz Räber, Postulat P 776 von Armin Hartmann). Das neue Finanzleitbild löst das Finanzleitbild 2017 ab, welches unter anderen Vorzeichen entstand. Die FDP unterstützt die Aktualisierung zum jetzigen Zeitpunkt, da die neuen Vorgaben somit bereits im nächsten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2023 bis 2026 berücksichtigt werden.
5 Grundsätze für die Kantonale Finanzpolitik der Zukunft
Die Basis des Finanzleitbildes bilden fünf zentrale Grundsätze. Die FDP.Die Liberalen befürwortet ausdrücklich, dass die Leistungen des Kantons priorisiert werden sollen und ein Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben angestrebt wird. Ebenso begrüsst sie den Grundsatz, dass Gemeinden eigenständig, handlungsfähig und selbstverantwortlich sein sollen. Dass der Kanton Luzern als attraktiver Arbeitgeber auftreten soll, wurde von der FDP ausdrücklich gefordert. Die Stärkung der eigenen Finanzkraft zu Erlangung einer grösseren finanziellen Unabhängigkeit unseres Kantons unterstützt die FDP, da sie dies bereits in der Vergangenheit gefordert hatte. Ebenfalls unterstützt die FDP.Die Liberalen die vorausschauende Steuerung der Schulden und die Bewahrung einer «Notreserve». Die FDP stützt die genannten fünf Grundsätze, welche im Finanzleitbild detailliert ausgeführt werden.
Massvolle Aktualisierung des Finanzleitbildes
Der vorliegende Planungsbericht stellt eine massvolle Nachführung des Finanzleitbildes 2017 dar, welche die veränderten Voraussetzungen in verschiedenen Bereichen berücksichtigt. Es geht nicht um einen Kurswechsel, sondern eine Nachjustierung. Die FDP.Die Liberalen befürwortet das Vorgehen der Regierung und wird sich im Rahmen der Behandlung in Kommissionen und im Kantonsrat zu einzelnen Details äussern. Es ist wichtig, dass die Vorgaben des Finanzleitbildes so gestaltet werden, dass sie als Richtschnur für die finanzielle Planung der nächsten Jahre verbindlich sind. Ziel muss dabei sein, dass sich der Kanton Luzern möglichst gut gegen die Notwendigkeit von kurzfristigen Sparpaketen oder Steuererhöhungen wappnet. Der vorliegende Bericht schafft dies aufgrund einer detaillierten Auseinandersetzung mit vielen zentralen Fragestellungen. Auf eine Forderung sei aber an dieser Stelle bereits hingewiesen: Die FDP.Die Liberalen hält an ihrer Forderung fest, dass im nächsten AFP ein «Platzhalter» im Umfang von 50 bis 100 Millionen Franken eingestellt werden soll. Der Hinweis auf den ausschliesslichen Einsatz von eventuellen Zusatzmitteln aus der OECD-Mindestbesteuerung scheint uns unbefriedigend.
Potenzial bei Patentbox und Abzügen für Forschung und Entwicklung soll besser genutzt werden
Der Kanton Luzern soll sich als zukunftsfähiger Innovationsstandort positionieren. Durch die künftige Ausrichtung im Campus Horw werden Innovationsimpulse für den ganzen Kanton erbracht und wissensintensive Branchen profitieren von einem attraktiven Standortkanton. Zur Unterstützung dieses Ziels muss nebst den ständig zu optimierenden Rahmenbedingungen nun auch die steuerliche Benachteiligung von Unternehmen korrigiert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Die FDP.Die Liberalen Luzern fordert in einer Motion von Kantonsrätin Heidi Scherer (Meggen) deshalb eine bessere Ausschöpfung der Möglichkeiten, welche der Bund in der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) den Kantonen zur Verfügung gestellt hat. Es ist unabdingbar, dass der Abzug für Forschung und Entwicklung auf max. 50 Prozent (heute 0) begrenzt wird, die Patentbox einen Abzug von max. 90 Prozent (heute max. 10 Prozent) erlaubt sowie die Kapitalsteuer von 0.185 Prozent auf 0.001 Prozent gesenkt wird.