„Dramatischer Abbau beim öffentlichen Verkehr“

Die Ankündigung, die direkte Buslinie 51 (Rain-Bahnhof Luzern) ab dem Fahrplanwechsel 2015/16 zu kürzen und ab Rothenburg-Dorf auf die S-Bahn umzusteigen ist heftig umstritten. Dies ist einerseits ein Leistungsabbau auf einer stark frequentierten Buslinie. Andererseits machen sich die Verantwortlichen offenbar wenig oder gar keine Gedanken, was die nach dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz BehiG (seit 10 Jahren in Kraft !) auferlegte Pflicht zur „Hindernisfreiheit“ für den öffentlichen Verkehr bedeutet. Diese bezieht sich nicht nur auf  Rollstuhl-Fahrerinnen und Fahrer, wie oft fälschlicherweise argenommen wird. Nein, - auch Menschen mit Kinderwagen oder Menschen mit Gehbehinderungen (z.B. mit Rollatoren) schätzen diese Mindestanforderungen. 

Das Perron vom Bahnhof Rothenburg-Dorf wurde gerade für rund 2.9 Mio. Franken vorbildlich, d.h. auf niveaugleiche Ebene angepasst. Damit werden diese Anforderungen, nebst dem Nebeneffekt, dass alle davon profitieren, - schneller, sicherer und bequemer Aus- und Einzusteigen, erfüllt.
Das Perron ist das eine, das andere die Erschliessung, d.h. die Zugänglichkeit von der Bushaltestelle an der Rothenburgerstrasse bis zum Perron. Die vor etwa 40 Jahren erstellten Zugänge über kombinierte Spindeltreppen mit Rampen sind zum Befahren mit dem Rollstuhl viel zu steil, - was zu dieser Zeit vermutlich kein Thema war. Mit bis gegen 15% Steigung wird die heutige Vorgabe von max. 6% (bzw. max. 10% mit Unterstützung durch eine Begleitperson) bei weitem nicht erfüllt.


Dasselbe ist beim äusseren Fussweg und der inneren „Tunnelrampe“ der Fall. Ebenso unverständlicherweise erfolgt der direkte Perronzugang für Anwohner aus dem Mülimatt-Quartier über drei neue Treppenstufen. Eine Rampe wurde offenbar von den Planern, trotz genügend Platz und kaum relevanten Mehrkosten, ganz einfach vergessen. Schade!
In absehbarer Zeit, insbesondere mit dem zwingenden Umstieg Bus / S-Bahn drängen sich für die gesamte Erschliessung unbestritten kostspielige, vom Gesetz vorgegebene, Nachbesserungen und Massnahmen auf. Ob sich diese mit den eingeläuteten Sparmassnahmen vereinbaren lassen, ist von den Verantwortlichen zu beantworten. Oder wird es einfach verschwiegen und die Steuerzahler bleiben die Geprellten.

Hans Banholzer, Aktuar FDP Rothenburg